Mit seinem Hobby Geld verdienen – Kleingewerbe für Cosplayer

Hallo ihr Lieben. Mein Name ist Quinn evtl. kennt mich der ein oder andere unter Quinn´sArt. Cosplay ist für mich ein Hobby & mein persönlicher Ausgleich zu meinem Beruf als gelernte Steuerfachangestellte.
Mir ist schon des Öfteren aufgefallen, dass Interesse daran besteht, als Cosplayer sein eigenes Gewerbe zu eröffnen, um sich ein bisschen Geld nebenbei dazu zu verdienen.
Mit diesem Eintrag möchte ich einen kleinen Einblick in den Aufbau eines Kleingewerbes geben und auf welche Einkünfte man keine Steuern verrichten muss.

Dieser Gastbeitrag wurde von Quinn geschrieben.
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Definition Kleingewerbe:
Als Kleingewerbe bezeichnet man Unternehmen welche die sogenannte Kleinunternehmerregelung des §19 Umsatzsteuergesetzes in Anspruch nehmen und sich somit von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen.

Tipp: Willst du ein Kleingewerbe eröffnen, dann informiere bitte deinen Hauptarbeitgeber darüber!

Wie meldet man ein Kleingewerbe an?

Du machst einen Termin bei deinem zuständigen Gemeindeamt deines Wohnorts aus.
Zum Termin erscheinst du dann mit Personalausweis und der Grundformulierung was du in deinem Gewerbe machst. Also du überlegst dir im Vorhinein was ist der Schwerpunkt deines Gewerbes. (z.B. Kreativschneiderei oder Handel mit 3D-Druck-Teilen.) Zusammen mit einem/r Mitarbeiter/in wird die Gewerbeanmeldung ausgefüllt. Die Gewerbeanmeldung ist mit einer Gebühr verbunden. (Abhängig von Stadt oder Gemeinde zwischen 12 bis 50 Euro) Diese Gebühr ist sogleich auch deine erste Betriebsausgabe, also die Quittung gut aufheben.

Wie erfährt das Finanzamt nun, dass ich ein Gewerbe angemeldet habe?

Muss das Finanzamt überhaupt wissen, dass man ein Gewerbe eröffnet hat? – Ja, man ist sogar verpflichtet es dem Finanzamt zu melden!
Nach der Gewerbeanmeldung macht ihr am besten gleich einen Termin bei eurem Steuerberater aus. Habt ihr noch keinen, solltet ihr euch einen suchen. Er/Sie kann euch durch ihre beratende Unterstützung sehr hilfreich sein, gerade in der Anfangsphase.
Zusammen mit dem Steuerberater füllt ihr dann die sogenannte steuerliche Erfassung aus. Das ist ein mehrseitiges Formular, welches dem Finanzamt ermöglicht für euch eine Steuernummer festzulegen, sowie in welche Sparte ihr einzugliedern seid. (z.B. Handelsgewerbe)

Tipp: Prinzipiell könntet ihr das Formular selbst ausfüllen, jedoch würde ich das nicht empfehlen. Da Auskünfte in diesem Formular evtl. finanzielle folgen für euch haben können. !Paragraphendeutsch!

Der interessanteste Teil der steuerlichen Erfassung ist der Punkt, ab welchen das angemeldete Gewerbe zu einem Kleingewerbe wird. Das passiert nicht automatisch bei der Gewerbeanmeldung.

Zitat: Punkt 7.3 Kleinunternehmer-Regelung
Ich nehme die Kleinunternehmer-Regelung (§19 Abs. 1 UstG) in Anspruch. Ich weise in Rechnungen keine Umsatzsteuer aus & kann keinen Vorsteuerabzug geltend machen.

Was bedeutet diese Regelung?

Kleinunternehmer werden fälschlich oft mit einem kleinen Gewerbe verglichen. Der Begriff leitet sich jedoch rein von der angesprochenen Sonderregelung des Umsatzsteuergesetztes ab. Diese Regelung ist jedoch auch an einige Bedingungen bzw. Grenzen geknüpft.
Die Hauptbedingung ist du erzielst in einem Jahr nicht mehr als 22.000 Euro Umsatz.
Dann kannst du diese Reglung mit seinen Vor- und Nachteilen auch in Anspruch nehmen.
Das erlaubt dir, deine Rechnungen ohne Mehrwertsteuer auszustellen. In der Folge musst du dem Finanzamt auch keine Umsatzsteuer abführen, jedoch darfst du dir keine Vorsteuer aus den Betriebsausgaben abziehen.
Die Buchhaltung wird somit durch die Kleinunternehmer-Reglung ein bisschen vereinfacht.

Info: Umsatz ist der Betrag, welchen du einnimmst, ohne Abzüge der Ausgaben. Die 22.000 Euro ist ein Jahreswert, bei unterjähriger Betriebsgründung wird der erzielte Umsatz hochgerechnet auf ein Jahr.

Rechenbeispiel: Das Gewerbe wird am 01.04.2021 angemeldet und erzielt einen Umsatz von 10.000 Euro im ersten Jahr. Dann werden diese 10.000 Euro durch 8 Monate (April bis Dezember) geteilt und mal 12 Monate genommen. Sprich, der hochgerechnete Jahres Umsatz beträgt 15.000 Euro, also noch unter der Grenze von 22.000 Euro. Somit darf man auch im Jahr 2022 die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nehmen.

Welche Steuern fallen beim Kleingewerbe an?

Mit der selbstständigen Aufnahme des Kleingewerbes bist du verpflichtet einmal im Jahr Steuererklärungen abzugeben oder diese von deinem Steuerberater machen zu lassen. Das sind die Erklärung für Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer.

Einkommensteuer

Bei dieser handelt es sich um eine Personensteuer, die jeder Steuerpflichtige abgeben muss. Evtl. hast du sogar schon angefangen die Einkommensteuer jährlich abzugeben. In diesem Fall wird die Erklärung nur um zwei weitere Formular ergänzt. Nämlich die Anlage G (Gewerbe) und die Anlage EÜR (Einnahmenüberschussrechnung).
In der Anlage EÜR rechnest du den Gewinn für dein Kleingewerbe aus bzw. übernimmst in diese die Angaben der Gewinnermittlung.
Den Gewinn aus deinem Kleingewerbe errechnest du durch eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung bzw. Gewinnermittlung. Also du nimmst alle Einnahmen und ziehst von diesen die Ausgaben ab. Schon hast du den Gewinn.
In die Anlage G musst du den Gewinn lt. der Anlage EÜR aus deinem Kleingewerbe übernehmen.

Umsatzsteuer

Auch ein Unternehmer, der keine Umsatzsteuer in seinen Rechnungen ausweist, muss eine Umsatzsteuererklärung abgeben. In dieser sind dann der Jahresumsatz einzutragen und eine sogenannte „Null-Meldung“ zu machen. Also dem Finanzamt wird eine Umsatzsteuersumme von Null Euro gemeldet, jedoch auch dein Jahresumsatz. Zur Überprüfung, dass die 22.000 Euro nicht überschritten wurden.

Gewerbesteuer

Durch die Anmeldung des Kleingewerbes entsteht ein Gewerbe, jedoch fällt darauf noch keine Gewerbesteuer an. Erst ab einem Gewinn über 24.500 Euro entfällt auf den übersteigenden Betrag Gewerbesteuer.

Muss man alle Einkünfte versteuern?

Viel Spielraum lässt das Gesetz nicht unbedingt für Nebeneinkünfte, die man nicht versteuern muss. Generell ist es auch empfehlenswert, wenn man aktiv und nachhaltig Nebeneinkünfte generiert, für diese auch ein Gewerbe anzumelden. Für Nebeneinkünfte gibt es zwei kleine Hilfen, welche uns das Gesetz bietet:

Nr. 1 Private Veräußerungsgeschäfte §23 Einkommensteuergesetz
Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften bleiben bis zu einer Freigrenze von 600 Euro steuerfrei. Jedoch überschreitet man die Grenze von 600 Euro im Jahr ist der Gewinn im vollen Umfang zu versteuern.

Rechenbeispiel:
Für einen Nähauftrag erhältst du 612 Euro. Von diesen 612 Euro gehen noch 125 Euro für Nadeln, Stoffe & andere Materialen weg. Somit ist dein erwirtschafteter Gewinn aus diesem Geschäft 487 Euro. Also steuerfrei.

Nr. 2 Der Härteausgleich §46 Einkommensteuergesetz
Wenn man neben seiner Hauptarbeit im Jahr noch zusätzlich Nebeneinkünfte erzielt, bleiben diese bis zu einer Freigrenze von 410 Euro steuerfrei. Überschreit man diesen Betrag werden die Nebeneinkünfte schrittweise versteuert.

Beispiel Härteausgleich §46 Einkommensteuergesetz

Rechenbeispiel:
Durch gelegentliche kleine Auftragsarbeiten verdienst du im Jahr 650 €. Gegen diese Einnahmen darfst du alle damit verbundenen Kosten in Höhe von 240 € (z.B. Material 200 €, Versand 40 €) dagegen rechnen. Somit bleiben als Einkünfte 410 € übrig, von denen 0 € versteuert werden müssen.

Wichtig:
Die Möglichkeiten Nr.1 & Nr. 2 können in einem Jahr nicht gleichzeitig verwendet werden. Beide Varianten sind in der Anlage S einzutragen. Wobei der Härteausgleich explizit unter dem Punkt „Nebentätigkeit“ einzutragen ist um zu verhindern das der steuerliche Vorteil verloren geht und die volle Summe versteuert werden muss.

Fazit

Ein Gewerbe zu eröffnen soll eine gut überlegte Sache sein. Diese Entscheidung kann niemand jemand abnehmen, jeder muss sie selbst für sich treffen. Man soll sich mit seinem Gewerbe identifizieren und auch die Motivation haben über Jahre dieses am Laufen zu halten. Auch wenn es nur ein kleines Gewerbe ist.

Der Spruch: „Selbstständig, ist selbst & ständig.“ Hat einen wahren Wert, den man meist erst lernt wenn man selbstständig ist.
Persönlich finde ich die Kleinunternehmerreglung einen guten Start in eine langfristige Selbstständigkeit.

!Dieser Eintrag ist keine steuerlich verbindliche Beratung!

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